Bei Betriebsaufspaltung keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung

In einer Betriebsaufspaltung kommt die Anwendung der gewerbesteuerlichen erweiterten Kürzung grundsätzlich auch dann nicht in Betracht, wenn die Betriebs-Kapitalgesellschaft die Voraussetzungen der erweiterten Kürzung erfüllt. Mehr lesen…

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Rolf G. Krauß
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