In einer Betriebsaufspaltung kommt die Anwendung der gewerbesteuerlichen erweiterten Kürzung grundsätzlich auch dann nicht in Betracht, wenn die Betriebs-Kapitalgesellschaft die Voraussetzungen der erweiterten Kürzung erfüllt. Mehr lesen…
In einer Betriebsaufspaltung kommt die Anwendung der gewerbesteuerlichen erweiterten Kürzung grundsätzlich auch dann nicht in Betracht, wenn die Betriebs-Kapitalgesellschaft die Voraussetzungen der erweiterten Kürzung erfüllt. Mehr lesen…