Entschärfung des Schriftformmangels? – Bundesregierung steht der Gesetzesinitiative des Bundesrats skeptisch gegenüber

Der Gesetzgeber will den ewigen Streit um Schriftformmängel von langfristigen Mietverträgen beheben. Nachdem der Bundesgerichtshof jüngst sogenannte Heilungsklauseln in langfristigen Mietverträgen endgültig gekippt hat (wir berichteten), hat der Bundesrat die Initiative ergriffen und im Dezember 2019 eine Reform der Regelung beschlossen. Die Nichteinhaltung der Formvorschriften werden vielfach als Schlupfloch genutzt, um sich frühzeitig von einem unliebsamen Mietverhältnis lösen zu können. Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht sieht jetzt vor, das Kündigungsrecht auf den Erwerber zu beschränken. Damit werde die Norm auf den Schutzzweck reduziert, dem sie nach dem Willen des historischen Gesetzgebers eigentlich hatte dienen sollen, heißt es in dem Entwurf. Zusätzlich solle das nunmehr nur noch dem Erwerber für die vor seinem Erwerb liegenden Schriftformverstöße zustehende Kündigungsrecht zum Schutz des Mieters zeitlich befristet werden. Auf diese Weise werde verhindert, dass der Mieter während der gesamten restlichen, vereinbarten Vertragslaufzeit aufgrund eines zutage getretenen Formmangels mit einer Kündigung durch den Erwerber rechnen muss. Darüber hinaus werde die Kündigung unwirksam, wenn der Mieter ihr widerspricht und sich mit der Fortsetzung des Mietvertrages zu den schriftlich vereinbarten Bedingungen einverstanden erklärt.

Der Gesetzesentwurf wurde dem Bundestag nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Bundesregierung lehnt den Entwurf aber ab. Die Neuregelung gelte auch für Wohnungsmietverhältnisse. Da dort ein Missbrauch der Regelung nicht feststellbar sei, bestehe, so die Bundesregierung laut einer Stellungnahme, insoweit kein Handlungsbedarf. Die Bundesregierung sehe sich daher nicht in der Lage, den Gesetzentwurf des Bundesrates in dieser Form zu unterstützen. Die Bundesregierung werde prüfen, ob und mit welchen Instrumenten die Planungssicherheit für die Laufzeit von Verträgen im Gewerbemietrecht stattdessen verbessert werden kann. Es bleibt also spannend. Falls bis zum Ende dieser Legislaturperiode keine Alternative gefunden wird, geht der Streit in eine neue Runde. Hier geht es zum Gesetzesentwurf.

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